
Mit Eigentumsfreiheit wird die in Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Möglichkeit der ausschliesslichen Zuordnung von Sachen zu einer Person bezeichnet. Siehe auch den Eigentumsbegriff im Privatrecht. Schutzbereich Vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG wird alles umfasst, was zu einem bestimmten Zeitpunkt durch das einfache Recht als Eigentum anerkann...
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